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Weiterbildung ist wichtig und muss honoriert werden

Informationen zur P1-Pauschale

Wir freuen wir uns, dass der AOK-HzV-Lenkungsausschuss die durch Sie geleistete Weiterbildungsarbeit honoriert und eine Erhöhung der kontaktunabhängigen P1-Pauschale als Vergütung beschlossen hat.

Aktiv weiterbildende HzV-Praxen können somit drei Euro mehr pro AOK-HzV-Fall abrechnen, bei beispielsweise 800 HzV-Patienten
wären das 2400 Euro mehr im Jahr.

 

Hier die Voraussetzungen und korrekte Vorgehensweise,
um das Weiterbildungs-Abo abzuschließen und im Gegenzug die erhöhte P1-Pauschale zu erhalten:

Die Praxis muss sich online beim KWBW registrieren
Eine Kontaktaufnahme per Email ist nicht notwendig.
Anschließend senden Sie den ausgefüllten Kooperationsvertrag dem KWBW zu.
Bitte schicken Sie keinen Vertrag ohne vorherige online-Registrierung.

Nach erfolgreicher Registrierung ist die Anmeldung zu einem Train-the-Trainer-Seminar möglich (kostenlos).
Mehr Informationen finden Sie hier: Train-the-Trainer

Auch die/der Weiterbildungsassistent/in muss sich beim KWBW registrieren und an zwei Einzelseminartagen/Jahr teilnehmen.
Kosten fallen erst ab der Anmeldung zu einem Fortbildungs-Seminar an.
 

zu guter Letzt muss ein Antragsformular für die P1-Pauschale beim KWBW eingereicht werden: klick


Die Erfüllung der oben genannten Anforderungen wird von der Administration der KWBW Verbundweiterbildungplus überprüft.

Erst wenn die Ärztin/der Arzt alle Anforderungen bezüglich der Berechtigung zum Zuschlag erfüllt hat, wird dieser an das HÄVG Rechenzentrum übermittelt und der Zuschlag erzeugt.
Die Auszahlung des Zuschlags für die Ärztin/den Arzt in Weiterbildung erfolgt ein Quartal später über die HÄVG.
Weder die PädNetz-Akademie noch das KWBW ist für die Zahlung verantwortlich.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage des KWBW (klick)
oder fragen Sie gerne uns: kontakt@paednetz-akademie.de

 

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