Modul P10: Frühförderung für Kinder und Jugendliche

Ort: Online

Nach dem Seminar kennen die Teilnehmerinnen Aufgaben, Weg und Ziel der Frühförderung in Baden-Württemberg, die Bedeutung für Kinder von 0 bis 6 Jahren und die Verbindungsstellen mit der Kinder- und Jugendmedizin anhand von Fallarbeit.

Frühförderung kann in Anspruch genommen werden

  • ab Geburt
  • wenn Eltern sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen
  • wenn es einen Verdacht auf eine Entwicklungsstörung/Behinderung gibt
  • wenn eine Entwicklungsstörung/Behinderung diagnostiziert wird
  • soll möglichst früh erfolgen
  • können auch Kinder erhalten, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Interdisziplinäre Frühförderung endet bei tatsächlichem Eintritt in die Schule
Martina Stemmle
Dozentin

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